Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1959 - IV C 9.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1448
BVerwG, 24.06.1959 - IV C 9.59 (https://dejure.org/1959,1448)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1959 - IV C 9.59 (https://dejure.org/1959,1448)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1959 - IV C 9.59 (https://dejure.org/1959,1448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.05.1957 - IV C 107.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1959 - IV C 9.59
    Der Senat war daher auch nicht durch den Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 -, in dem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung des § 293 Abs. 2 LAG erhoben werden, im vorliegenden Falle daran gehindert, wie geschehen, zu entscheiden.
  • BVerwG, 08.02.1962 - III C 93.60

    Hausratsentschädigung für den Verlust von Hausrat bei der Flucht aus Westpreußen

    Das haben aber die mit Lastenausgleichssachen betrauten Senate des Bundesverwaltungsgerichts, der erkennende Senat zuerstim Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 138.56/III C 182.56 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 12. Mai 1955 (BVerwGE 2, 102), der IV. Senat in den Urteilenvom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - (ZLA 1959 S. 345 = NJW 1959 S. 208 = MDR 1959 S. 950) und BVerwG IV C 9.59 undvom 11. November 1960 - BVerwG IV C 20.59 - (RLA 1961 S. 77), als Voraussetzungen dafür gefördert, daß ein Ehegatte das Alleineigentum des anderen Ehegatten bestreitet.
  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 61.59

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 138.56/III C 182.56 -, Beschluß vom 15. November 1958 - BVerwG IV B 136.58 -, Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - und - BVerwG IV C 9.59 -) ist Alleineigentum eines Ehegatten nur anzunehmen, wenn der andere Ehegatte jedenfalls nicht Eigentümer von Möbeln für zumindest einen Wohnraum war, wie dies § 16 Abs. 4 FG für die Anerkennung des Hausratschadens schlechthin voraussetzt.
  • BVerwG, 31.01.1963 - III C 31.61

    Rechtsmittel

    Auch der IV. Senat hat in seiner Rechtsprechung nach Erlaß des Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes im Rahmen von § 16 Abs. 4 FG gelegentlich auf das Eigentum abgestellt (vgl.Urteile vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 9.59 - undvom 24. Oktober 1962 - BVerwG IV C 246.60 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht